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Gesetzliche Nachrüstung für Registrierkassen


Durch das Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF-Schreiben) ändern sich die gesetzlichen Anforderungen zur Kassenführung.

Die Übergangsfrist für eine Umrüstung der elektronischen Registrierkasse geht bis zum Ende des Jahres 2016. Ab dem 1. Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Kassen mit den Anforderungen des BMF in Betrieb sein.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) Pflicht - Seit dem 01.01.2023 dürfen elektronische Kassen nicht mehr ohne TSE verwendet werden. Die Belegausgabepflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes des § 146a Abgabenordnung

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Unter den folgenden externen Links vom Bundesministerium für Finanzen finden Sie die Anforderungen zum Schreiben zur neuen Kassenführung 2017:

BMF: Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

BMF: Änderungen aufgrund des BMF-Schreibens

FAQ zu INSIKA: Integrierte Sicherheitslösungen für messverarbeitende Kassensysteme

BMF:Thema: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Wen betrifft die Bonpflicht? Jeder Unternehmer mit einem elektronischen Kassensystem ist grundsätzlich verpflichtet, jedem Kunden einen Kassenbon auszuhändigen.